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AGB

Das virtuelle Reisebüro Golfnet-Rheinland, umgesetzt von der Agentur abbaio GBR (im folgenden Golfnet-Reisebüro genannt) tritt ausschließlich als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen (z.B. Flüge oder Bahnpassagen), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.B. Hotelübernachtungen, Mietwagen, Greenfee) sowie fremdveranstalteter Pauschalreisen verschiedener Veranstalter auf.

Im Falle einer Buchung kommt der die Reise/Leistung betreffende Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Reiseveranstalter/ Hotel/Golfplatz/Leistungsträger zustande.
 
Die nachfolgenden Bedingungen gelten daher ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Reisen/Leistungen erfolgen. Auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter oder Leistungsträger wird insoweit verwiesen.

Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer (Leistungsträger, Reiseveranstalter) vermittelt werden, kann für diese Reise-/Leistungsverträge auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen.  Für Reisen und touristische Arrangements, bei denen das Golfnet-Reisebüro als Eigenveranstalter auftritt (diese werden gesondert als Eigenveranstaltung ausgewiesen), gelten die in den jeweiligen hierfür produzierten Prospekten/Homepage dargestellten bzw. beigelegten Bedingungen.
 

1. Vertragsabschluß
Ihr Auftrag an uns, eine Beförderung oder eine sonstige touristische Leistung zu besorgen, kann schriftlich, mündlich, per Telefax oder über Online-Dienste erfolgen. Mit der Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen, per Online - Dienste getätigten oder persönlichen Buchung durch das Golfnet-Reisebüro kommt zwischen Ihnen und dem Golfnet-Reisebüro ein Vermittlungsvertrag zustande. Die Annahme des Buchungsauftrages durch das Golfnet-Reisebüro kann schriftlich, mündlich, per Telefax oder über Online-Dienste erfolgen.
Die vertragliche Pflicht des Golfnet-Reisebüros ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistungen oder der gebuchten einzelnen touristischen Leistungen. Die Erbringung der gebuchten Leistungen als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten des Golfnet-Reisebüros.
 

2. Haftung des Golfnet - Reisebüro als Vermittler
Die Angaben über vermittelte Beförderungen oder vermittelte touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger dem Golfnet-Reisebüros gegenüber, sie stellen keine eigene Zusicherung des Golfnet-Reisebüros gegenüber dem Reiseteilnehmer dar.

Die Haftung des Golfnet-Reisebüros erstreckt sich auf die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers, die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschließlich einer entsprechenden Information des Kunden und Aushändigung der Reisedokumente, die Weiterleitung von Anzeigen, Willenerklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem Unternehmen und umgekehrt. Das Golfnet-Reisebüro haftet nicht für die Erbringung der von ihm vermittelten bzw. besorgten Leistungen der Reiseveranstalter/Leistungstrager. Das Golfnet-Reisebüro haftet nicht für den Postversand von Reiseunterlagen.
 

3. Umbuchung / Stornierung
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise/Leistung zurücktreten, wobei wir darauf hinweisen, dass von den Reiseveranstaltern oder Leistungsträgern Stornogebühren bis zu 100% des Reisepreises erhoben werden können.
Storno und Umbuchungen können nur über das Golfnet-Reisebüros erfolgen. Der Rücktritt muss schriftlich unter Angabe der Buchungsnummer erfolgen. Wir empfehlen Ihnen jedoch die Stornierung per Einschreibebrief (Agentur abbaio, Alfred Richter, Neusser Gasse 25, 50259 Pulheim). Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann nur als Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, sofern der Leistungsträger keine für den Kunden günstigere Möglichkeit anbietet.

Das Golfnet-Reisebüros behält sich vor, dem Kunden alle dem Golfnet-Reisebüros aufgrund einer Umbuchung/Stornierung von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr bis zu EUR 35,00 pro Person in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass der Golfnet-Reisebüros kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.


4. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsbestimmungen

Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist. Im Rahmen seiner gesetzlichen und vertraglichen Informationspflicht erteilt das Golfnet-Reisebüro Ihnen über die jeweiligen darüber hinausgehenden ausländischen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen gewissenhaft Auskunft, soweit diese in Deutschland in Erfahrung gebracht werden können (insbesondere anhand des Start Amadeus Systems). Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist der Reisende jedoch selbst verantwortlich. Kosten und Nachteile, die Ihnen aus der Nichteinhaltung von Bestimmungen entstehen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, sie sind durch eine schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation des Golfnet-Reisebüros bedingt.

Soweit vom Golfnet-Reisebüros aus den vorhandenen Systemen (Start Amadeus) zu den oben genannten Bestimmungen Auskünfte erteilt werden, gehen wir davon aus, dass der Teilnehmer deutscher Staatsbürger ist, sofern uns eine andere Staatsbürgerschaft vom Teilnehmer nicht mitgeteilt wird.

Das Golfnet-Reisebüros haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Anmeldende/Reisende das Golfnet-Reisebüros mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass das Golfnet-Reisebüros die Verzögerung zu vertreten hat.


5. Zahlung
Bei allen vom Golfnet-Reisebüros vermittelten Reisen und Reiseleistungen muss die Zahlung vor Reiseantritt und spätestens bei Aushändigung der Unterlagen erfolgen. Ohne vorherige Bezahlung oder Bezahlung bei Abholung der Unterlagen kann kein Versand oder die Aushändigung der Unterlagen erfolgen.
Wird der Reisepreis bei kurzfristigen Reisen, die ab dem 28. Tag vor Reisebeginn gebucht werden, nicht spätestens bis zu 3 Tage vor Reisebeginn (abweichende Zahlungsfristen können insbesondere bei erst sehr kurz vor Reiseantritt gebuchten Reisen schriftlich vereinbart werden) und bei längerfristig gebuchten Reisen nicht spätestens bis zu 7 Tage vor Reiseantritt vollständig gezahlt (Zahlungseingang bei Golfnet-Reisebüros), ist das Golfnet-Reisebüros berechtigt, ohne vorangehende Mahnung den Reisevertrag zu stornieren und die vom Reiseveranstalter/Anbieter gemäß dessen AGB erhobenen Stornokosten bei Ihnen geltend zu machen, es sei denn, es läge bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.

Ob und in welcher Höhe eine Anzahlung erforderlich und wann diese fällig ist, wird auf der Buchungsbestätigung gesondert angegeben.

Bei Linienflugtickets ist die Zahlungsfrist Grundlage für die Ticketausstellung. Bei Terminen die bei der Buchung über 21 Tage in der Zukunft liegen ist die Zahlungsfrist von der Airline abhängig. Bei Abflugterminen innerhalb der nächsten 21 Tage muss die Zahlung am gleichen Tag bzw. nach 17.00 Uhr am darauf folgenden Tag bis 12.00 Uhr als Bankbestätigte Überweisung zur Ticketausstellung vorliegen. Oder als Bar-Zahlung bei einer unserer Agenturstellen vorliegen.
Zahlung mit Kreditkarten können nur in Einzelfällen - nach Rücksprache mit der Airline - bei IATA-Tickets akzeptiert werden. Die Zusendung der Tickets erfolgt auf Risiko des Empfängers. Auf Wunsch erfolgt die Versendung der Tickets durch UPS bzw. Einschreiben werden die zusätzlichen Gebühren in Rechnung gestellt.

Bei Chartertickets gelten die normalen Zahlungsbedingungenen der jeweiligen Veranstalter.


6. Haftungsbeschränkung
Für Schäden im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet das Golfnet-Reisebüros nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet das Golfnet-Reisebüros nur, sofern es für seine Vermittlungstätigkeit vom Anmeldenden eine Gebühr erhebt und eine Kardinalpflicht des Vermittlungsvertrages verletzt; in diesem Fall ist die Haftung auf den Reisepreis beschränkt.
Für Personenschäden gelten diese Haftungsbeschränkungen nicht.


7. Unwirksamkeit einer Reisebedingung

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.  Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht.


8. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Golfnet-Reisebüros.